Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille gilt nicht für "Pedelecs"
Das OLG Karlsruhe hat darauf hingewiesen, dass derzeit keine gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse dafür bestehen, dass Fahrer von handelsüblichen Elektrofahrrädern ("Pedelecs") mit einer Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h bereits unterhalb der für Fahrradfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig sind. OLG Karlsruhe 2. Strafsenat | 2 Rv 35 Ss 175/20
Durch einen Zitierfehler sind jetzt nicht nur die neuen Fahrverbote, sondern alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020nichtig. Hiervon nicht betroffen sind die Verhaltensregeln der StVO etwa in Bezug auf den Schutz von Radfahrern.
Einige Bundesländer haben bereits reagiert und weisen die Behörden an, den alten Bußgeldkatalog für noch offene Verfahren anzuwenden. Eine klare, bundesweit einheitliche Linie ist allerdings nicht in Sicht: Brandenburg zahlt als erstes Bundesland sogar bei rechtskräftigen Bußgeldbescheiden zu viel gezahlte Bußgelder zurück. Hessen kündigt online die Einstellung der Verfahren an, während Betroffene in vielen anderen Bundesländern leer ausgehen.
Chaos herrscht auch bei Fahrverboten: Während Bayern Führerscheine von Amts wegen zurückgibt, wenn nur noch nach dem geänderten Recht ein Fahrverbot verhängt wurde, verweisen andere Länder auf den Rechtsweg. Damit machen sie es nicht nur den Betroffenen schwerer, sondern belasten auch die Amtsgerichte zusätzlich.
Wichtig: Fahrverbote können wegen eines Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot des Grundgesetzes auf Grund des neuen Bußgeldkataloges nicht mehr wirksam verhängt werden! Deshalb grundsätzlich Einspruch gegen diese Entscheidungen einlegen!